Einschränkung der Besuche

Einschränkung der Besuchsmöglichkeit in den
Landeskliniken sowie Pflege- und Betreuungszentren
der Thermenregion

THERMENREGION.  Aufgrund des hohen Risikopotentials in allen Bezirken der
Thermenregion gilt ab 2. November 2020 die folgende Regelung für Besuche zum
Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten sowie
Bewohnerinnen und Bewohner.

Ab Montag tritt ein Besuchsverbot in allen Landeskliniken der Thermenregion in Kraft.
Ausnahmen gibt es im Palliativbereich bzw. zur Verabschiedung von Sterbenden, in der
Kinderabteilung sowie für Väter (Begleitperson) bei Geburten.

In allen Pflege- und Betreuungszentren bzw. im Pflege- und Förderzentrum Perchtoldsdorf
sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, es darf immer nur eine Person kommen, wobei
es in Summe ein Limit auf zwei verschiedene Besucher gibt. (Wenn aus gesundheitlichen
Gründen unbedingt erforderlich, kann eine Begleitperson den Besucher unterstützen.)
Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. zur Sterbebegleitung) sind mit der jeweiligen Direktion
im Vorfeld abzustimmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner! 


MEDIENKONTAKT
DSA Mag.(FH) PhDr. Markus Neuwirth, MSc, MBA
+43 676/8587031987